Mit dem im März 2017 unterzeichneten „Akkreditierungsstaatsvertrag“ wurde eine neue rechtliche Grundlage für die Restrukturierung des Akkreditierungswesens in Deutschland geschaffen. Beim Workshop reflektierten die Teilnehmer/innen die Implikationen des Staatsvertrags für das Hochschulwesen wie auch für das Vorhaben des Netzwerks Quality Audit. Einigkeit bestand darüber, dass die Lernformate des Projekts als ergänzende Verfahren zum Akkreditierungswesen zu betrachten seien und in erster Linie der Qualitätsentwicklung dienen sollten. Als Möglichkeit der Verknüpfung wurden verschiedene Varianten der Nutzung der Lernformate als Teil der Zwischenevaluation vorgestellt. Die Referenten Prof. Dr. Uwe Schmidt (JG Universität Mainz) und Prof. Dr. Thomas Mannel (Universität Siegen) präsentierten die Projekte „Kollegiales Audit“ und „European Quality Audit“, die als alternative Formen der Qualitätssicherung und -entwicklung im Rahmen der sog. Experimentierklausel praktiziert werden.